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Am 21. Dezember veranstalteten der Deutsche Wirtschaftsverband und die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) einen Seminar-Workshop zum Thema „Einführung in das deutsche Unternehmensrecht“.

Grußworte sprachen Amalia Wuckert, Programmkoordinatorin Armenien der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit, und Meri Navasardyan, Geschäftsführerin des Deutschen Wirtschaftsverbandes.

Im ersten Teil der Veranstaltung führte die Rechtsanwältin Lilit Karapetyan (Concern Dialog Anwaltskanzlei) die Teilnehmer in die Rechtsformen, Vorteile und Unterschiede des Unternehmertums in Armenien ein.

Als nächster Referent stellte Rechtsanwalt Roger Schaack (Rechtsanwaltskanzlei Düsseldorf) „Mögliche Organisationsformen des Unternehmertums in Deutschland“ vor, d.h:

– Vor- und Nachteile von unternehmerischen Rechtsformen,

– Klassifizierung von Unternehmensrechtsformen.

Im Anschluss an die Vorträge gab es eine rege Frage- und Diskussionsrunde zwischen den Anwesenden und den Referenten.

Im zweiten Teil der Veranstaltung sprach Roger Shaack zum Thema „Unternehmensgründung und -führung“. Der Jurist erläuterte ausführlich die fundierten und wichtigen Punkte und Regelungen, die vor und nach der Unternehmensgründung besonders beachtet werden müssen.

Am Ende der Veranstaltung wurden den Anwesenden Teilnahmebescheinigungen überreicht.